Wohnen

Gemeinschaft leben

Freie Wohnungen

ZukunftsRaum II in Wackernheim, frei ab März 2026

Bestandshaus, 1. OG:

  • 2 Zimmer, Küche, Bad
  • Balkon
  • ca. 74 m²
  • Mitnutzung von Gemeinschaftsflächen, Garten und Innenhof
  • Monatliche Nutzungsgebühr (individuelle Wohnfläche + Gemeinschaftsflächen): 1.498,59 €
  • Wohnungsbezogene Genossenschaftseinlage: 67.000,00 €
Hier gehts zum Projekt.

ZukunftsRaum IV "snug" in Mainz-Bretzenheim

Wichtige Infos zum Projekt  vorab:

  • Alle freien Wohnungen setzen einen Wohnberechtigungsschein für mittlere Einkommen voraus.
  • ZukunftsRaum IV soll aufgrund seiner urbanen Lage autofrei sein. Bewohner*innen, die dennoch ein Auto benötigen, sollen einen externen Stellplatz anmieten.
  • Die Planung sieht großzügige Gemeinschaftsräume vor (ca. 80 m² Innenräume plus Hof und Grünfläche).
  • Die angegebenen Nutzungsentgelte (Mieten) basieren auf einer sehr vorläufigen Berechnung. Sie verstehen sich als Warmmiete und beinhalten die Kosten für die Gemeinschaftsräume, Wärme und Nebenkosten.
  • Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes ist die Genehmigung des Bauantrags.
  • Weitere Informationen zum Projekt findest du hier.

Falls du Interesse an einer der Wohnungen hast, wende dich gerne an den Belegungskreis unter: belegung@zukunftsraum.org.

Bestandsbau, 1. OG (WE1OG):

  • 5-Zimmerwohnung im ersten Obergeschoss
  • ca. 90 m² individuelle Fläche + Anteil an Gemeinschaftsflächen
  • sozial gefördert für mittlere Einkommen
  • Nutzungsentgelt: ca. 1400 EUR (vorläufige Berechnung)

Neubau „Stall“, 1. OG (WE4OG):

  • 3-Zimmerwohnung im ersten Obergeschoss
  • ca. 52 m² individuelle Fläche + Anteil an Gemeinschaftsflächen
  • sozial gefördert für mittlere Einkommen
  •  Nutzungsentgelt: ca. 850 EUR (vorläufige Berechnung)

Neubau, 1. OG (WE8OGL):

  • 4-Zimmerwohnung im ersten Obergeschoss mit Balkon
  • ca. 82 m² individuelle Fläche + Anteil an Gemeinschaftsflächen
  • sozial gefördert für mittlere Einkommen
  • Nutzungsentgelt: ca. 1250 EUR (vorläufige Berechnung)

Neubau, Dachgeschoss (WE10DGL):

  • 3-Zimmerwohnung im Dachgeschoss
  • ca. 58 m² individuelle Fläche + Anteil an Gemeinschaftsflächen
  • sozial gefördert für mittlere Einkommen
  • Nutzungsentgelt: ca. 950 EUR (vorläufige Berechnung)

Neubau, Dachgeschoss (WE11DGR):

  • 2-Zimmerwohnung im Dachgeschoss
  • ca. 44 m² individuelle Fläche + Anteil an Gemeinschaftsflächen
  • sozial gefördert für mittlere Einkommen
  • Nutzungsentgelt: ca. 700 EUR (vorläufige Berechnung)

Wohnen

Wer bei uns einzieht, zeichnet Anteile für den genutzten privaten Wohnraum. Das heißt, abhängig von der individuellen Wohnfläche erwirbst du Anteile an der Genossenschaft. Damit gehört allen gemeinsam das Unternehmen, das die Wohnungen und Gemeinschaftsräume und -flächen baut bzw. saniert und zur Verfügung stellt. Jede*r hat eine gleichberechtigte Stimme und kann sich einbringen.

Zusätzlich haben wir das Instrument der Besitzzulage geschaffen. Diese Zulage ist im Nutzungspreis bereits enthalten und soll für langjährige Nutzer*innen eine Möglichkeit schaffen, an der Wertsteigerung durch das erworbene Eigentum der Genossenschaft zu partizipieren. Die Nutzer*innen der Wohnungen schaffen durch die Zahlung der Nutzungskosten den Rahmen dafür, dass die Genossenschaft am Ende der Finanzierungslaufzeit Eigentümerin einer schuldenfreien Immobilie ist und weiterhin viele Jahre Einnahmen generieren kann.

Wohnungsbezogene Anteile

Jede Wohnpartei zahlt einmalig einen bestimmten Betrag pro Quadratmeter privater Wohnfläche zzgl. anteilig für die Gemeinschaftsflächen als Genossenschaftsanteil.

Nutzungskosten

Pro Quadratmeter der eigenen Wohnung zahlst du ein Nutzungsentgelt (Kaltmiete), Nebenkosten werden pauschal erhoben

Gemeinschaftsflächen

(inkl. Keller und Verkehrsflächen) werden auf die einzelnen Wohneinheiten verteilt

Vom Schreiner angefertigte Gemeinschaftsküche
Heizung
Fertiggestellte ZukunftsRaum-Wohnung

Berechnung der Nutzungskosten

Der Anteil für die Gemeinschaftsfläche wird über einen Personenschlüssel verteilt (Kinder zählen 50 %). Hierbei gilt eine optimale Belegung für die jeweilige Einheit. Berechnungsgrundlage ist, dass einer erwachsenen Person ca. 20 m² privater Wohnraum (ohne Küche, Badezimmer, Flure) zur Verfügung stehen soll.

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