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Mitgliedschaft - aktiv sein - fördern.
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Du willst im ZukunftsRaum wohnen?
Oder Du willst uns bei der Umsetzung unserer Projekte unterstützen?
Wir freuen uns auf spannende Menschen, die mitwirken wollen, wenn wir gemeinsam neuen Raum für die Zukunft schaffen.
Arten der Mitgliedschaft
Mitglied werden
Du möchtest einen Beitrag dazu leisten, dass wir mit der ZukunftsRaum klimagerechten, nachhaltigen Wohnraum schaffen, der gleichzeitig dem kapitalmarktgetriebenen Im-mobilienmarkt eine Alternative bietet?
Dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um zu schauen, wo ein wenig Geld auf der hohen Kante liegt, das in der Genossenschaft gut angelegt ist.
Als (investierendes) Mitglied trittst Du in die Genossenschaft ein und erwirbst freiwillige Anteile.
Jede*r zeichnet einen Pflichtanteil von 1000,- €, um Mitglied zu werden.
Weitere Anteile können in 1000,-€ Schritten ausgewählt werden.
Du kannst die Anteile teilweise oder komplett wieder bekommen. Die Kündigungsfrist beträgt 48 Monaten zum Jahresende.
Der erste Schritt, um Mitglied zu werden, ist eine ausgefüllte Beteiligungserklärung
Weiterhin findest du hier unsere aktuelle Satzung.
Mitgliederdarlehen
Für ein bestimmtes Projekt oder eine Baumaßnahme kannst du uns ein Mitgliederdarlehen gewähren.
Investitionssumme sind bis zu 25.000€ pro Mitglied. Das Mitgliederdarlehen verzinsen wir mit einem Zinssatz von 1,5%.
Das Darlehen wird unbefristet gewährt, mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines Quartals.
Nachrangdarlehen
Eine besondere Form der Beteiligung bieten wir für bestimmte Investitionsvorhaben in Form unseres Nachrangdarlehens an.
Für beide Darlehen ist eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft erforderlich.
Die Investitionssumme ist entweder 25.000€ oder 50.000€, die Verzinsung üppige 4% pro Jahr.
Die Besonderheit liegt daran, dass wir die Zinsen nicht auszahlen, diese werden in Geschäftsanteile umgewandelt und euer Anteilskonto wächst jedes Jahr um einen oder zwei Anteile (je nach Investitionssumme).
Das Darlehen hat eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren und kann danach mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
Sacheinlage
Auch das Einbringen einer eigenen Immobilie als Genossenschaftsanteil ist möglich.
Hier sind individuelle Modelle denkbar und möglich. Sprecht uns gerne an.